Der Schulelternbeirat (SEB) übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Der SEB ist kein gewähltes Gremium. Mitglieder sind nur die gewählten Klassen-elternbeiräte. Deren Stellvertreter/innen können mit Einverständnis des Gremiums von dem/der Vorsitzenden als Gäste eingeladen werden. Der SEB wählt aus den „ersten“ Klassenelternbeiräten für die Dauer von zwei Jahren eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in und bei Bedarf weitere Vorstandsmitglieder.

Der SEB wird bei Bedarf durch den/die Vorsitzende einberufen und von diesem/r geleitet. Er muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der/die Schulleiter/in dies unter Angabe der Gründe verlangt. Eine Klassen- oder Jahrgangselternschaft kann Vorschläge für die Tagesordnung machen. Der SEB kann Ausschüsse bilden.

Der Termin und die Tagesordnung werden in Absprache mit der Schulleitung bestimmt; der/die Schulleiter/in, der/die Stellvertreter/in und Vertreter des Personalrates werden eingeladen, nur in Ausnahmefällen berät der SEB allein. Weitere Lehrkräfte und Vertreter der Schulaufsichtsbehörde sowie Mitglieder der Schulkonferenz und Schülervertreter/innen können teilnehmen.

Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt, Abstimmungen dagegen sind offen; wenn ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten es verlangen, werden auch Abstimmungen geheim durchgeführt. Es zählt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt. Enthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei nicht mit.

Der SEB ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind; hierauf ist in der ersten Ladung hinzuweisen. Bei Beschlussunfähigkeit wird erneut geladen und der SEB ist dann automatisch beschlussfähig.

Zu den wesentlichen Aufgaben des SEB gehören:
– Wahrnehmung des Mitwirkungsrechtes am Schulgeschehen,
– Information und Beratung der Eltern,
– Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule,
– Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern.

Der SEB wählt die Vertreter/innen für die Wahl zum Kreiselternbeirat, des Weiteren werden die Vertreter/innen für die Wahl der Delegierten, die den Landeselternbeirat wählen, gewählt.

Es werden die Vertreter/innen der Eltern für die Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertreter/innen der Lehrer-, Schüler und der gesamten Elternschaft (es sind nicht nur Mitglieder des SEB wählbar; s.späterer Absatz) zusammen. Der SEB muss wesentlichen Entscheidungen dieses Gremiums vor der Umsetzung zustimmen.

Der/Die Vorsitzende erhält eine Einladung zur Gesamtkonferenz - einem Gremium der Lehrkräfte - und kann Anträge zur Tagesordnung stellen. Der/Die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in und drei weitere Angehörige des SEB können mit beratender Stimme an der Gesamtkonferenz der Lehrerschaft teilnehmen.